Mitmachen! - Informationen für Interessierte

 

Voraussetzung zur Mitwirkung und Ablauf der Ausbildung

Im THW sind alle Menschen ab sechs Jahren als Helfer/-in willkommen – gleich welcher Nationalität, Religion oder Geschlecht. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken als Junghelfer/-innen mit. Junghelfer/-innen sind sowohl Mitglieder im THW als auch im Jugendverband des THW, der THW-Jugend e.V.
Voraussetzung für die uneingeschränkte Mitwirkung im THW als Helfer/-in im Einsatzdienst ist neben der Vollendung des 18. Lebensjahres der Erwerb der Einsatzbefähigung. Voraussetzung für die Einsatzbefähigung sind:

  • Allgemeine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung (G26.1)
  • Notwendiger Impfschutz hergestellt
  • Abgeschlossene Grundausbildung und bestandene Abschlussprüfung (1. Ausbildungsstufe)

Gesundheitliche Voraussetzungen

Das THW hat den Helfern/-innen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Daher wird bei Beginn der Tätigkeit eine allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung (G26.1) von einem vom THW beauftragten Arbeitsmediziner durchgeführt. Dabei wird festgestellt, ob ein/e Helfer/-in körperlich in der Lage für den Einsatzdienst ist.
Da für Helfer/-innen z. B. bei Hochwassereinsätzen die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, mit bestimmten Krankheitserregern in Berührung zu kommen, müssen alle Helfer/-innen, die an Ausbildungen oder Einsätzen teilnehmen, zusätzlich wichtige Impfungen nachweisen. Die notwendigen Kosten für die Erweiterung des bestehenden Impfschutzes trägt das THW, sofern sie nicht von der Krankenkasse des/r Helfers/-in übernommen werden. Alle Details zu Impfungen sind in der Dienstvorschrift „Impfschutz im THW“ geregelt. Wir informieren Interessierte gerne über weitere notwendige Schritte und unterstützen beim Aufbau des notwendigen Impfschutzes.

Grundausbildung

Die Grundausbildung stellt die erste Etappe der Ausbildung im THW dar. Ziel ist es, den Helferanwärtern/-innen ein allgemeines Wissen über den Zivil- und Katastrophenschutz, die eigene Organisation und das Einsatzgeschehen sowie die einheitliche, einsatzorientierte Befähigung im Umgang mit den wesentlichen im THW üblichen Werkzeugen und Geräten zu vermitteln. Während der Grundausbildung ist der/die Ausbildungsbeauftragte Ansprechpartner für die Helferanwärter/-innen.
Die Dauer der Grundausbildung beträgt zwischen sechs und neun Monaten. Am Ende der Grundausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen und praktischen Teil, die unabhängig voneinander bewertet werden. Mit Bestehen der Prüfung ist die 1. Ausbildungsstufe abgeschlossen. Nach der Grundausbildung kann ein/e Helfer/-in nun in eine der Teileinheiten in unserem Ortsverband eintreten und wird dort weiter für den jeweiligen Einsatzbereich aus- und fortgebildet.
Mit der Grundausbildung, einer aktuellen Bescheinigung über die Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre) und dem Gesundheitsstatus (G26.1 und Impfungen) besitzt ein/e Helfer/-in aber jetzt schon die volle Einsatzbefähigung.