11.07.2018, von Stefan Wolf

Gefahrgutunfall beim THW

Rettung des Kraftfahrers unter Atemschutz aus dem Gefahrenbereich.

Gefahrguteinsätze können auch THW-Einheiten betreffen. Viele Rettungskräfte sind mit dieser Lage vermutlich erst einmal überfordert, weshalb es hier ratsam ist, die sog. GAMS-Regel anzuwenden – doch was verbirgt sich hinter diesen vier Buchstaben?
Diese Frage stellten sich die Atemschutzgeräteträger sowie Helferinnen und Helfer bei der Ausbildung zum Gefahrguteinsatz. In erster Linie setzt sich diese Regel wie folgt zusammen:

  • G = Gefahr erkennen
  • A = Absperren des Gefahrenbereiches
  • M = Menschenrettung durchführen
  • S = Spezialkräfte alarmieren

Bereits auf der Anfahrt erhielten die Einsatzkräfte die Information über den zu erwartenden Gefahrgutaustritt, weshalb die Fahrzeuge nicht direkt an die Unfallstelle fuhren, sondern außerhalb des Absperrbereiches (ca. 100 m) hielten und das Gebiet weiträumig absperrten. Während dessen erkundete der Gruppenführer die Einsatzlage – hier wurde besonders auf Kennzeichen/Warntafeln geachtet, aber auch Informationen von anwesenden Personen sowie die eigene Wahrnehmung um ein evtl. vorhandener Gefahrgutaustritt zu erkennen.

Die auslaufende Flüssigkeit wird mit einfachsten Mitteln aufgenommen. 

Anschließend wurde der Gefahrenbereich in einen Arbeits- und einen Unterstützungsbereich unterteilen. Die Atemschutzgeräteträger rüsteten sich nun mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten aus und begannen unter Berücksichtigung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen mit der Rettung des verletzten Kraftfahrers aus dem LKW. Parallel dazu wurde durch die weiteren Hilfskräfte eine Notdekontaminationsschleuse aufgebaut, worüber die verletzte Person ausgeschleust und in ärztliche Obhut übergeben wurde.
Im weiteren Übungsszenario wurde versucht, die auslaufende Flüssigkeit, die im Nachhinein doch nur als übelriechendes Düngemüttel identifiziert wurde, aufzufangen. Hierzu wurden mehrere Behälter aufgebaut, sowie eine Schlauchleitung gelegt um die Flüssigkeit aufzufangen und mit dem Wassersauger aufzunehmen. Wäre die Substanz weiterhin als Gefahrgut eingestuft gewesen, so kann die weitere Abarbeitung dieses Einsatzes nur durch Einsatzkräfte mit spezieller Schutzausrüstung und unter Einsatz geeigneter Einsatzmittel durchgeführt werden.


  • Rettung des Kraftfahrers unter Atemschutz aus dem Gefahrenbereich.

Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.