11.12.2019, von Stefan Wolf

Die Mischung machts …

Nachdem der Einsatzauftrag beim Ortsverband eingetroffen ist, gilt es, sich Gedanken über eine sinnvolle Anfahrtsroute zu machen – kein Problem, denn ein Straßennavi ist ja heute Stand der Technik – doch reicht das aus? Diesen Überlegungen gingen die Einsatzkräfte am heutigen Ausbildungsabend nach. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl die „altmodische“ Landkarte, aber auch das moderne Navigationsgerät wichtige Instrumente bei der Routenplanung sind.
Mit Landkarten können Routen auf längere Distanzen geplant werden, während das Navi direkt zum Ziel führt. Insbesondere vor der Ankunft im Bereitstellungsraum, ist es sinnvoll die nächste Raststätte nochmal anzufahren um eine kurze Pause für die Einsatzkräfte einzulegen, wie auch Fahrzeuge zu tanken und nochmals zu überprüfen. Bei der Ankunft im eigentlichen Einsatzgebiet gilt es sich einen Überblick über die Lage zu machen – hier ist ein Ortsplan am sinnvollsten, denn hier sind die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen eingezeichnet. Auch in der Einsatzleitung ist eine Karte für die erste Lageauskunft unabdingbar.
Bei der eigentlichen Anfahrt zum Schadensobjekt hingegen ist das Navi meist am einfachsten – doch auch hier gilt umschauend zu fahren. Insbesondere mit Großfahrzeugen oder gar mit Anhänger kann eine kleine Brücke schnell zum Verhängnis werden – ein Erkundungstrupp oder vorauseilenden Einweiser, ausgestattet mit Funkgerät, kann hier aber wertvolle Arbeit leisten.
Nach diesem kleinen Einblick in die Vorbereitungsarbeit ging es aber endgültig in die Praxis. Gemeinsam wurde nochmal der Umgang mit Karte und Kompass sowie Planzeiger geübt. In kleinen Gruppen wurden dann die unterschiedlichsten Koordinaten und Anfahrtswege mit Hilfe des Digitalfunks übermittelt.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.